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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - L 10 B 1434/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,21853
LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - L 10 B 1434/07 AS ER (https://dejure.org/2007,21853)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2007 - L 10 B 1434/07 AS ER (https://dejure.org/2007,21853)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - L 10 B 1434/07 AS ER (https://dejure.org/2007,21853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Hilfebedürftigkeit eines unverheirateten und vermögenslosen Stiefkinds unter Berücksichtigung des bereinigten Gesamteinkommens einer Bedarfsgemeinschaft; Zu erwartende Leistungen von Verwandten und Verschwägerten in einer Haushaltsgemeinschaft bei deutlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - L 10 B 1434/07
    Die in den Nrn. 1, 2 und 4 genannten Voraussetzungen sind erfüllt; auch wenn dem Antragsteller mit Wirkung ab dem 14. Dezember 2006 ein Grad der Behinderung von 50 wegen eines Residualzustandes einer psychischen Krankheit zuerkannt worden ist (Bescheid vom 05. März 2007, Bl. 156 ff der Verwaltungsakte (VA) ) und somit zweifelhaft sein könnte, ob er in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 8 Abs. 1 SGB II), ist von seiner Erwerbsfähigkeit gemäß § 44a Abs. 1 Satz 3 in der ab dem 01. August 2006 wirksamen Fassung des Gesetzes vom 02. Dezember 2006 (BGBl I 2742) auszugehen, da danach die Antragsgegnerin bis zu einer Entscheidung der Einigungsstelle über die Erwerbsfähigkeit Leistungen zu erbringen hat (so schon das Bundessozialgericht (BSG) zu der Fassung, die die Norm durch das kommunale Optionsgesetz erhalten hatte: vgl. Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 10/06 R, juris RdNr 19 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 RdNr 19).

    Insoweit ist es bei entsprechender Antragstellung auch möglich, dass einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft realisierbare Ansprüche zustehen, wenn sein Einkommen und Vermögen nicht den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft sichert (so genannte fiktive Hilfebedürftigkeit; vgl. BSG Urteile vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R, juris RdNr. 13 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 RdNr 13 und - B 7b AS 10/06 R, juris RdNrn 17 und 31= SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 RdNrn 17 und 31).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - L 10 B 1434/07
    Welche individuellen Einzelleistungsansprüche (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 09. Mai 2006 - L 10 AS 1093/05, juris, und jetzt auch ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. nur Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R, juris RdNr 12 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 RdNr 12) der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft begründet sind, ist dementsprechend bei bestehender Bedarfsgemeinschaft zu ermitteln, in dem der Summe des Hilfebedarfs der die Bedarfsgemeinschaft bildenden Personen das ("bereinigte", einzusetzende) Einkommen und Vermögen gegenübergestellt wird und das ggf. verbleibende Defizit (der von der Antragsgegnerin zu deckende Bedarf) den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft anteilig zugeordnet wird.

    Insoweit ist es bei entsprechender Antragstellung auch möglich, dass einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft realisierbare Ansprüche zustehen, wenn sein Einkommen und Vermögen nicht den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft sichert (so genannte fiktive Hilfebedürftigkeit; vgl. BSG Urteile vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R, juris RdNr. 13 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 RdNr 13 und - B 7b AS 10/06 R, juris RdNrn 17 und 31= SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 RdNrn 17 und 31).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - L 10 B 1434/07
    Die Warmwasserpauschale von 18, 00 EUR wurde dabei zu Gunsten des Antragstellers nicht abgezogen (vgl. hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. März 2007 - L 3 AS 101/06, juris, Revisionsverfahren anhängig beim BSG unter B 14/11b AS 15/07 R).
  • LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06

    Zulassung der Berufung im Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - L 10 B 1434/07
    Die Warmwasserpauschale von 18, 00 EUR wurde dabei zu Gunsten des Antragstellers nicht abgezogen (vgl. hierzu Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. März 2007 - L 3 AS 101/06, juris, Revisionsverfahren anhängig beim BSG unter B 14/11b AS 15/07 R).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - L 10 B 1434/07
    Dabei sind die bisher glaubhaft gemachten Aufwendungen in vollem Umfang berücksichtigt und diese durch fünf Personen ("Köpfe") geteilt worden (zur so genannten Aufteilung nach " Kopfzahlen": BSG, Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 1/06 R, juris RdNr 28 f = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 RdNr 28 f).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 6/06 R

    Arbeitslosengeld II - Staffelung bzw Höhe der Regelleistung - allein stehende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - L 10 B 1434/07
    Dieser setzt sich zum einen zusammen aus 278, 00 EUR monatlich (abgesenkte Regelleistung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 SGB II in der seit dem 01. Juli 2006 geltenden Fassung des Gesetzes vom 24. März 2006 (aaO) iVm § 20 Abs. 4 Satz 2 SGB II in der seit dem 01. Januar 2005 geltenden Fassung des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl I 2014)), da er einer Bedarfsgemeinschaft angehört und somit insbesondere keine Person ist, "die alleinstehend" iSd § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II ist (vgl. BSG, Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 6/06 R, juris RdNr 18 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 2 RdNr 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 1093/05

    Arbeitslosengeld II - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2007 - L 10 B 1434/07
    Welche individuellen Einzelleistungsansprüche (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 09. Mai 2006 - L 10 AS 1093/05, juris, und jetzt auch ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. nur Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 8/06 R, juris RdNr 12 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 RdNr 12) der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft begründet sind, ist dementsprechend bei bestehender Bedarfsgemeinschaft zu ermitteln, in dem der Summe des Hilfebedarfs der die Bedarfsgemeinschaft bildenden Personen das ("bereinigte", einzusetzende) Einkommen und Vermögen gegenübergestellt wird und das ggf. verbleibende Defizit (der von der Antragsgegnerin zu deckende Bedarf) den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft anteilig zugeordnet wird.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2008 - L 10 B 1693/08

    Arbeitslosengeld II; Bedarfsgemeinschaft; Stiefeltern; Unterhaltspflicht;

    Allerdings drängt sich eine Verfassungswidrigkeit der Regelung nicht etwa dergestalt auf, dass ihre Anwendung im Rahmen des vorliegenden Eilrechtsschutzverfahrens ohne Weiteres auszusetzen oder gar im Sinne der Ast in ihr Gegenteil zu verkehren wäre (ebenso Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2008 - L 25 B 838/07 AS ER - juris Rdnr 24; vgl ferner bereits Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2007 - L 10 B 1434/07 AS ER - juris Rdnr 16).
  • SG Reutlingen, 08.02.2008 - S 2 AS 429/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der

    Die den Fachgerichten fehlende Verwerfungskompetenz beansprucht auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Geltung (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 07.11.2005, Az.: 1 BvR 1178/05, NJW 2006, 1339 [1340]; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.05.2007, Az.: L 5 B 240/07 AS ER, Juris, Rdnr. 15; tendenziell ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2007, Az.: L 10 B 1434/07 AS ER, Juris, Rdnr. 16; wohl auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.04.2007, Az.: L 9 AS 139/07 ER, Juris, Rdnr. 13; a.A. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24.06.1992, Az.: 1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382 [389]).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - L 2 B 302/08
    Von diesem Prüfungsansatz ausgehend wird vertreten, wenn Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts schon vergangene Zeiträume begehrte würden, müsse gesondert glaubhaft gemacht werden, dass sich dies noch aktuell in dem Sinne auswirke, dass ein auszugleichender Nachholbedarf vorhanden sei (siehe dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 20. Dezember 2007, L 10 B 1434/07 AS, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2009 - L 2 AS 59/09
    Auf die Frage, ob dann, wenn eine solche Notlage zum Zeitpunkt der Entscheidung des SG bzw. des LSG glaubhaft gemacht ist, das Gericht den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet kann, die begehrten Leistungen insoweit ohne gesonderte Prüfung für den Zeitraum von der Antragstellung beim SG bis zum Entscheidungszeitpunkt und ggf. für die Zukunft vorläufig zu gewähren (dafür u. a. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. April 2005, L 8 AS 57/05 ER, zitiert nach juris) oder ob die Antragsteller in der Regel für den vor der Entscheidung liegenden Zeitraum auf ein Hauptsacheverfahren zu verweisen sind, weil nur ausnahmsweise unter besonderen Voraussetzungen eine Fallgestaltung gegeben sein kann, in der die sofortige Verfügbarkeit von Geldleistungen für die Vergangenheit zur Abwendung eines gegenwärtigen drohenden Nachteils erforderlich ist (so u. a. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2007, L 10 B 1434/07 AS ER, zitiert nach juris) kommt es hier nicht an.
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